Rotes Kreuz - Gau-Algesheim
   

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Wehrersatzdienst

Wehrersatzdienst beim DRK Gau-Algesheim

Im Rahmen des Katastrophenschutzes bietet das DRK-Gau-Algesheim eine Wehrersatzdienststelle an. Diese Stelle unterliegt § 13 a Abs. 1 Satz 1 WpflG. Der Kandidat verpflichtet sich, an allen Einsätzen, angeordneten Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen der DRK Bereitschaft Gau-Algesheim teil zu nehmen. Der Dienst in dieser Einheit beträgt mindestens 150 Stunden jährlich.

Das Bundesamt für den Zivilschutz hat in seinem Erlaß erklärt:

"Von einem Helfer, der sich auf mindestens 7 Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet hat, müssen Einschränkungen in seiner persönlichen Dispositionsfreiheit gefordert werden, die zu nicht unerheblichen Veränderungen seiner Lebensgestaltung führen können. Dem gegenüber genießt der Helfer den Vorteil der Wehrdienstausnahme."

Interessenten melden sich bitte direkt beim Bereitschaftsleiter Reinhard Dapper (Dapper@drk.gau-algesheim.de).

 

 
 
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